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SWK 31, 1. November 1999, Seite R 096

Bescheid: Inhalt

Anders als etwa § 59 Abs. 1 AVG und § 44 a VStG schreiben die den Bescheidinhalt regelnden Bestimmungen der BAO (§ 93 BAO sowie - für Berufungsentscheidungen - § 288 BAO) nicht vor, daß der Spruch die zur Anwendung gebrachten Gesetzesbestimmungen anzuführen habe. - (§ 93 BAO), (Abweisung)

(, 97/15/0133)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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