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Umsatzsteuerberichtigung
•Die Konkurseröffnung als solche führt nicht zur Umsatzsteuerberichtigung nach § 16 UStG; die Berichtigung ist vielmehr vorzunehmen, wenn die Entgeltsforderung für den Gläubiger uneinbringlich geworden ist. - (§ 16 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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