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SWK 31, 1. November 1999, Seite R 095

Einkünftezurechnung

Die standesrechtliche Vorschrift, wonach ein Wirtschaftstreuhänder keine Vermittlungsgeschäfte tätigen darf, ändert nichts an der nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu erfolgenden Einkünftezurechnung im Steuerrecht. - (§ 23 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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