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SWK 31, 1. November 1999, Seite R 94
Vergnügungssteuer Wien
•Das Anbieten von Videofilmen in den Zimmern diverser Hotels stellt in eindeutiger Weise ein „Vorführen" dieser Videofilme i. S. d. Wiener Vergnügungssteuergesetzes dar. - (§ 1 Abs. 2 Z 1 Wiener Vergnügungssteuergesetz 1987), (Abweisung)
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