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Notwendiges Betriebsvermögen
•Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören vermietete Wirtschaftsgüter nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wenn die Vermietung diesem Betrieb dient, somit in wirtschaftlichem Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilden. - (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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