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AgB: Heiratsausstattung
•Im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung stellt die mangelnde Verfügbarkeit des für die Hochzeitsfeierlichkeit gewählten Festsaales innerhalb von 2 Jahren nach Hingabe der Heiratsausstattung auch unter Berücksichtigung der Krankheit der Tochter des Beschwerdeführers keinen Umstand dar, welcher als wichtiges und unvorhergesehenes Ereignis angesehen werden könnte, und somit ist der geforderte zeitliche Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren Hochzeit nicht gegeben. - (§ 34 Abs. 2 EStG 1972), (Abweisung)
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