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Nochmals: Treugeberwechsel unterliegt der Börsenumsatzsteuer
Zum VwGH-Erkenntnis vom 31. 3. 1999, 98/16/0215
In SWK-Heft 23/24/1999, Seite S 532 ff. spricht Dr. Michael Kotschnigg von der Abkehr von der zivilrechtlichen Betrachtungsweise im Bereich der BUSt und vom Fehlen einer erkennbaren Judikaturlinie. Unseres Erachtens ist kein Richtungswechsel in der zivilrechtlichen (formalen) Betrachtungsweise durch den VwGH erfolgt.
Der VwGH hatte im wesentlichen folgenden Sachverhalt zu beurteilen
Die A-GmbH hat - als Treuhänder - Wertpapiere im eigenen Namen und auf Rechnung für die X-GmbH (=Treugeber) gehalten. 1995 ist ein Treugeberwechsel dergestalt eingetreten, daß die X-GmbH auf ihren Herausgabeanspruch der Treugüter zugunsten der Y- und der Z-GmbH gegen Entgelt verzichtet hat.
Anmerkungen zum vorzitierten Aufsatz
Die Rechtslage: Nach § 17 Abs. 1 KVG unterliegen der Börsenumsatzsteuer (BUSt) Anschaffungsgeschäfte über Wertpapiere, wenn die Geschäfte im Inland oder unter Beteiligung wenigstens eines Inländers im Ausland abgeschlossen werden. Anschaffungsgeschäfte sind nach § 18 Abs. 1 KVG entgeltliche Verträge, die auf den Erwerb des Eigentums an Wertpapieren gerichtet sind.
Würdigung: Die Schlußfolgerung von Kotschnigg, es werde die bisherige Spruchpraxis verlassen und auf den wirtschaftlichen Eigentümerbegriff abgestellt, i...