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SWK 31, 1. November 1999, Seite S 730

Gebührenausländerdarlehen - eine Chronologie

EuGH: Unzulässige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs

Hon.-Prof. Dr. Wolf-Dieter Arnold

Seit Geltung der europarechtlichen Bestimmungen über die Freiheit des Kapitalverkehrs in Österreich wurden im Schrifttum Bedenken gegen die Regelung des § 33 TP 8 Abs. 4 GebG hinsichtlich der Gebührenausländerdarlehen erhoben. Der Gesetzgeber hat darauf nicht reagiert. Nun liegt das Urteil des EuGH (, C-439/97, Sandoz GmbH) vor, das in dieser Regelung einen Verstoß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs sieht.

Durch die GebG-Nov. BGBl. Nr. 668/1976 ist dem § 33 TP 8 GebG (Darlehen) ein neuer Abs. 4 (Stammfassung) angefügt worden (der über § 33 TP 19 Abs. 2 GebG auch für Kredite gilt). Bei Darlehen (Krediten), die ein Gesellschafter seiner Gesellschaft gewährt, gelten die inländischen Geschäftsbücher, in die der nicht entsprechend beurkundete Ausleihungsvertrag aufgenommen wird, als Ersatzurkunde. Der Gesetzgeber will bei Darlehen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft eine ihm naheliegend erscheinende legale Gebührenvermeidung im Wege der Unterlassung der Errichtung einer Urkunde - durch Schaffung einer Ersatzurkunde - verhindern. Durch das SteuerreformG 1993 (BGBl. Nr. 818/1993) erfolgte eine Erweiterung dieser Bestimmung dergestalt, daß die Aufnahme in die Bücher des Schuldners nicht nur bei Gesellschaft...

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