Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorabentscheidungsverfahren zum Ausschluß von Vorsteuerabzug für PKW
VwGH greift die in der Literatur geäußerten Bedenken auf
Der dem EuGH zwei Fragen im Zusammenhang mit dem Ausschluß vom Vorsteuerabzug für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist Artikel 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der 6. MWSt-RL dahingehend auszulegen, daß es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, bestimmte Kraftfahrzeuge nach Inkrafttreten der Richtlinie vom Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn der Vorsteuerabzug für diese Kraftfahrzeuge vor Inkrafttreten der Richtlinie aufgrund einer von den Verwaltungsbehörden tatsächlich geübten Praxis gewährt worden ist?
2. Falls die Frage 1 zu bejahen ist: Ist Art. 17 Abs. 7 Satz 1 der 6. MWSt-RL dahingehend auszulegen, daß es einem Mitgliedstaat ohne vorhergehende Konsultationen i. S. d. Art. 29 der Richtlinie erlaubt ist, zur Konsolidierung des Budgets bestehende Vorsteuerausschlüsse unbefristet auszuweiten?
1. Ausschluß des Vorsteuerabzugs für PKW und Kombi
Nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 gelten Lieferungen oder sonstige Leistungen, die in Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von PersonenkraftwagenS. S 728 oder Kombinationskraftwagen stehen, grundsätzlich nicht als für das Unternehmen ausgeführt. Aus diesem Grund kann auch bei unterneh...