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Umsatzsteuer - Vorsteuerberichtigung bei Untermiete
Vorsteuerberichtigung bei Untermiete (§ 12 Abs. 10 UStG)
Die Bfr. schloß 1988 einen Untermietvertrag über einen unausgebauten Dachboden, denn sie dann ausbaute und von 1991 bis Mitte 1996 vermietete. Mitte 1996 stellte sie die Vermietung ein. Das Finanzamt nahm darauf eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 UStG für die restlichen Zehntelbeträge vor. Auch wenn eine Wohnung einen unselbständigen Bestandteil eines Gebäudes darstellt, so konnten im gegenständlichen Fall infolge des Untermietverhältnisses nur die Einbauten Gegenstand einer Vorsteuerberichtigung sein. Daher stellt die Berichtigung nicht auf den Zeitraum von 10 Jahren, sondern nur auf den von fünf Jahren ab ().