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SWK 31, 1. November 1999, Seite K 22

Körperschaftsteuer - Verdeckte Gewinnausschüttung

Verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG)

Kauft eine Hotel-GmbH von ihrem 80-%-Eigentümer eine Liegenschaft um einen von einen gerichtlich beeideten Sachverständigen festgelegten Preis von 1.500 S je m2, dann fehlt das subjektive Element der Vorteilsgewährung. Außerdem wird für ein Nachbargrundstück i. d. R. ein höherer Preis bezahlt als von einem beliebigen Dritten. Nicht jede Abweichung von einem Richtwert führt bereits zu einer verdeckten Gewinnausschüttung ().

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