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Einkommensteuer - Mountain-Bike kein Arbeitsmittel
Mountain-Bike kein Arbeitsmittel (§ 16 EStG)
Für einen Turnlehrer stellt ein Mountain-Bike kein Arbeitsmittel dar, sondern es dient typischerweise der privaten Bedürfnisbefriedigung, weil es i. d. R. von Personen, die nicht als Turnlehrer tätig sind, auch zur Sportausübung genutzt wird ().