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Einkommensteuer - Berechnung fiktiver Anschaffungskosten
Berechnung fiktiver Anschaffungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG)
Bei der Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten ist bei einem voll vermieteten Gebäude i. d. R. vom Ertragswert auszugehen. Ein voll vermietetes Gebäude kann nicht mit dem Wert des völlig freien Nachbargebäudes verglichen werden ().