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Einkommensteuer - Verlustklausel in Deutschland
Verlustklausel in Deutschland (§ 2 EStG)
Da in Deutschland gerade für den Ausbau der neuen Bundesgebiete in milliardenschwerem Umfang Abschreibungsmodelle konzipiert worden sind, wurde durch eine eigene Vertrauensbestimmung sichergestellt, daß keine Rückwirkung gegen Treu und Glauben erfolgt (BB 1999, 2061 f.).