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HBP, des Vergabewahnsinns fette Beute?
Das momentan größte Problem unserer schönen Alpenrepublik ist – zumindest rechtswissenschaftlich betrachtet – ein Vergaberechtsproblem: Bei den Stimmzetteln für die Bundespräsidentenstichwahl wurde offenkundig nicht der Bestbieter beauftragt!
Manchmal freut es einen Juristen, wenn es heißt: „Natur(wissenschaft) schlägt Recht.“ Wann immer ein gröberer Schaden entsteht, beispielsweise Flughäfen oder Philharmoniegebäude oder Krankenhäuser viel später fertig werden und viel mehr kosten oder auch Brücken einstürzen, liegt ein schlagender Beweis dafür vor, dass nicht der Bestbieter beauftragt worden sein kann: Dem Besten seines Faches wäre wohl (hoffentlich) dieser Fehler nie passiert. Auf der Chirurgie ist der Schluss „Patient tot, Chirurg schlecht“ nicht zwingend, in unseren technischen Sparten aber wohl. Das Wesen des Standes der Technik ist gerade, dass man nur das ausschreibt, was man gesichert beherrscht (und hoffentlich noch um vertretbares Geld und rechtzeitig) zustande bringt. Gegen dieses fast archaisch anmutende Ex-post-Beurteilungskonzept (im germanischen Recht hieß es dazu: „Die Tat tötet den Mann.“) mögen manche einwenden, dass die handelnden Vergabebeamten am Desaster kein ...