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Jagdhütte: Bewertung
•Gebäude sind nur dann der forstwirtschaftlichen Einheit zuzurechnen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung dem eigentlichen Forstbetrieb dauernd und unmittelbar dienen, was bei einer Jagdhütte nicht zutrifft. -(§ 46 Abs. 1 BewG), (Abweisung)
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