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Landwirtschaft/Schweinemast
•Die Führung einer Landwirtschaft in Form eines Schweinemastbetriebes mit jährlich rund 800 gemästeten Schweinen spricht in Verbindung mit der Vermietung von fünf Ferienwohnungen gegen einen engen Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Haupttätigkeit. - (§ 21 EStG 1988)
Der Verwaltungsgerichtshof teilt aber auch die Ansicht des Beschwerdeführers, daß aus den in der Beschwerde angeführten Gründen in der Vermietungstätigkeit in dem im Beschwerdefall gegebenen Ausmaß und in der entsprechenden Art noch keine gewerbliche Tätigkeit zu erblicken ist. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes), (Präsidentenbeschwerde)
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