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Tourismusabgaben EU-konform
EuGH sieht keinen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht
Nach dem verstoßen die Tourismusabgaben nicht gegen Art. 33 der 6. MWSt-RL. Damit folgt der Gerichtshof den Anträgen des Generalanwaltes und dem Meinungsstand in der österreichischen Literatur, die von einer Gemeinschaftsrechtskonformität der Tourismusabgaben ausgegangen waren.
Das Urteil vom 8. Juni in der Rs. C-338/97
Der VwGH hat mit Beschlüssen vom und die Frage der Vereinbarkeit der Tourismusabgaben mit Art. 33 der 6. MWSt-RL vorgelegt.
Aufgrund der Ähnlichkeit der Vorlagefragen hat der EuGH beschlossen, die Behandlung der Anträge in einer gemeinsamen mündlichen Verhandlung und Entscheidung vorzunehmen.
S. S 449In seiner Entscheidung wiederholt der EuGH zunächst die schon aus anderen Urteilen zu Art. 33 der 6. MWSt-RL bekannten Phrasen, wonach es Ziel und Zweck der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern sei, einen gemeinsamen Markt zu schaffen, auf dem ein unverfälschter Wettbewerb herrscht und der ähnliche Merkmale aufweist wie ein Binnenmarkt; hierzu sollen die Unterschiede in der Besteuerung ausgeschaltet werden, die geeignet sind, den Wettbewerb zu verfälschen und den Handelsverkehr z...