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SWK 19, 1. Juli 1999, Seite S 447

Unentgeltliche Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern

Keine Eigenverbrauchsbesteuerung, wenn überwiegend im Interesse des Unternehmens

(BMF) - Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht betr. die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der unentgeltlichen Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

S. S 4481.) Die ohne besonders berechnetes Entgelt erfolgende Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber wurde bisher als tauschähnlicher Umsatz angesehen (Abschn. 20 DE-USt). Nach dem , Julius Fillibeck Söhne GmbH & Co. KG, zu Artikel 2 Z 1 und Art. 6 Abs. 2 der 6. MWSt-Richtlinie ist demgegenüber ein Leistungsaustausch bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer dann nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendung nichts zu bezahlen hat und auch kein dem Wert dieser Sachzuwendung entsprechender Abzug vom Lohn erfolgt (Rn. 15 des Urteils) bzw. die auszuführende Arbeit und der bezogene Lohn nicht davon abhängen, ob die Arbeitnehmer die ihnen von ihrem Arbeitgeber gebotene Sachleistung in Anspruch nehmen (Rn. 16 des Urteils). Unter diesen Umständen liegen die Voraussetzung...

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