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EuGH: Ausschluß Vorsteuerabzug PKW
•Mehrwertsteuer: Ausschluß vom Vorsteuerabzug für PKW kann beibehalten werden (Art. 11 Abs. 4 der 2. MWSt-RL und Art. 17 Abs. 6 der 6. MWSt-RL)
Urteilstenor des EuGH:
„1. Die Mitgliedstaaten durften gemäß Art. 11 Abs. 4 der 2. MWSt-RL Vorschriften, die das Recht zum Abzug der beim Erwerb von Kraftfahrzeugen, die der Steuerpflichtige für die Zwecke seiner steuerpflichtigen Umsätze verwendet, anfallenden Mehrwertsteuer allgemein ausschließen, selbst dann einführen oder beibehalten und dürfen sie gemäß Art. 17 Abs. 6 der 6. MWSt-RL beibehalten, wenn
- die Fahrzeuge unentbehrliche Arbeitsgeräte für die Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen gewesen sind oder wenn
- die Fahrzeuge im Einzelfall von dem betreffenden Steuerpflichtigen nicht privat genutzt werden können.
2. Art. 17 Abs. 6 der 6. MWSt-RL ist in dem Sinn auszulegen, daß die Mitgliedstaaten die in Unterabsatz 2 genannten Ausschlüsse vom Recht auf Vorsteuerabzug beibehalten dürfen, obwohl der Rat vor dem Ablauf der in Unterabsatz 1 vorgesehenen Frist nicht festgelegt hat, bei welchen Ausgaben die Mehrwertsteuer nicht abziehbar ist."
( Royscot, Vorabentscheidungsersuchen des britischen C...