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Gerichtsgebühren: Vergleich
•Bei der durch einen Vergleich unstrittig getroffenen Vereinbarung über die Aufhebung des Bestandverhältnisses und die Verpflichtung zur Entrichtung eines monatlichen Benützungsentgeltes ohne Befristung - und zwar bis zur tatsächlichen Räumung - handelt es sichS. R 101
um eine Leistung, für deren Bewertung gem. § 58 Abs. 1 JN der zehnfache Wert der Jahresleistung heranzuziehen ist. - (§ 18 GGG), (Abweisung)
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