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SWK 32, 10. November 1999, Seite R 100

Gerichtsgebühren: Festsetzung

Im Zusammenhang mit der Festsetzung von Gerichtsgebühren ist bei einem befristeten Mietverhältnis trotz Kündigungsmöglichkeit einer Partei das Vertragsverhältnis als befristet anzusehen, wenn die im Vergleich begründete Rechtsbeziehung keinesfalls 3 Jahre übersteigt und damit insgesamt nicht von einer unbestimmten Dauer gesprochen werden kann. - (§ 14 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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