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Getränkesteuer: Bemessung
•Nur das Bedienungsgeld, welches tatsächlich dem Dienstnehmer in der vorgesehenen Form und Höhe zukommt, kann von der Getränkesteuer-Bemessungsgrundlage herausgenommen werden. - (§ 4 Abs. 1 OÖ Gemeinde-Getränkesteuergesetz), (Abweisung)
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