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Verdeckte Gewinnauschüttung nach Schätzungsgutachten?
Eine Hotel-GmbH hatte von ihrem zu 80% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine Liegenschaft erworben. Der dabei gezahlte Kaufpreis von 1.500 S/m2 wurde bei einer abgabenbehördlichen Prüfung als überhöht betrachtet. Gegen den Ansatz einer auf der Grundlage eines Quadratmeterpreises von 1.000 S berechneten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) von rd. 2,6 Mio. S (7.218 m2) wurde eingewendet, daß die Liegenschaft von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen geschätzt worden sei. Es sei nichts Neues, daß die in der Kaufpreissammlung aufscheinenden Grundstückspreise nicht den wahren Werten entsprechen.
In der abweisenden Berufungsentscheidung wurde von der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach eingehender Auseinandersetzung mit der Frage der Quadratmeterpreise ausgeführt, daß es unglaubwürdig sei, wieso bei Preisen für zumindest gleichwertige Baugrundstücke der näheren Umgebung von durchschnittlich 730 S/m2 trotz der eingeschränkten Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeit der strittigen Liegenschaft ein Kaufpreis von 1.500 S/m2 gerechtfertigt gewesen sein soll. Ein derart hoher Preis sei im Jahr 1982 in dieser Gemeinde nicht einmal für Grundstücke in bester Lage erzielt worden. In der...