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ÖBA 2, Februar 2017, Seite 75

Rat der Europäischen Union veröffentlicht überarbeiteten Vorschlag für eine Prospektverordnung

Am wurde vom Europäischen Parlament ein überarbeiteter Verordnungsentwurf für eine Prospektverordnung veröffentlicht, der die aktuelle Prospektrichtlinie (RL 2003/71/EG) ablösen soll. Durch das neue Rahmenwerk soll Unternehmen der Zugang zu unterschiedlichen Finanzierungsquellen in der EU erleichtert werden.

Wesentliche Änderungen bzw Ergänzungen im Vergleich zum ersten VerordnungsentwurfS. 76 vom umfassen insbesondere folgende Punkte:

Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, öffentliche Angebote von Wertpapieren im Gesamtgegenwert von bis zu EUR 8 Mio (statt EUR 5 Mio) von der Prospektpflicht auszunehmen.

Die Verordnung soll auf öffentliche Wertpapierangebote, die sich an weniger als 150 (statt 350) natürliche oder juristische Personen pro Mitgliedstaat richten, bei denen es sich nicht um qualifizierte Anleger handelt, nicht anwendbar sein.

Das Registrierungsformular hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten; das Verstreichen der Frist hat jedoch keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Prospekts.

Die ESMA wird ein Benachrichtigungsportal einrichten, in das die nationalen zuständigen Behörden die Zulassungsbescheide und andere Dokumente hochladen werden.

Die Sprachenregelun...

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