Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auskünfte von Finanzbehörden über die rechtliche Beurteilung bloß geplanter Sachverhalte
(SWK) - In der Praxis besteht großer Bedarf, von vornherein Rechtssicherheit über die Rechtsauffassung der Finanzbehörden auch bei bloß geplanten und noch nicht verwirklichten Sachverhalten zu erlangen. Österreich kennt - im Unterschied zu anderen Staaten - derzeit noch kein verbindliches Ruling für derartige Fälle. Allerdings besteht eine Reihe von Verpflichtungen der Behörden, in bestimmten Fällen Auskünfte zu erteilen. Ministerialrat Dr. Christoph Ritz beschreibt die Rechtslage und vor allem die rechtliche Qualität und allfällige Bindungswirkung derartiger Auskünfte in einem Beitrag, der in der Oktober-Ausgabe der SWI erschienen ist.