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KommSt: Wiederaufnahme
•Ohne bescheidmäßige Festsetzung der Kommunalsteuer, somit mangels eines vorangegangenen, mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens, kommt eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht in Betracht. - (§ 226 Tiroler Landesabgabenordnung), (Abweisung)
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