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Schenkung: Voraussetzung
•Eine Schenkung setzt voraus, daß der Rechtsnachfolger durch die Übertragung des Geschäftsanteiles tatsächlich bereichert wird, der reale Wert des Geschäftsanteiles muß daher positiv sein; bei einer gemischten Schenkung ist entscheidend, daß die Parteien einen Teil der Leistung als geschenkt ansehen wollen. - (§ 24 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
(, 98/14/0020)