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Verfahren: Aussetzungszinsen
•Stellen die vom Nachsichtsbegehren betroffenen Aussetzungszinsen eine Abgabenschuld dar, deren Entstehen durch einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist, liegt eine sachliche Unbilligkeit nicht vor. - (§ 236 BAO), (Abweisung)
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