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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite S 21

Beteiligungsveräußerung nach Teilwertabschreibung vor 1989

FlD für Tirol

Begrenzung der Steuerbegünstigung durch den Normzweck?

Nach § 7 Abs. 4 und § 10 Z 5 zweiter Teilstrich KStG 1988 in der für das Berufungsjahr 1989 geltenden Fassung bleiben bei den unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Steuerpflichtigen die Gewinne aus der Veräußerung einer internationalen Schachtelbeteiligung insoweit außer Ansatz, als weder für die gesamte Beteiligung noch für Teile hievon der niedrigere Teilwert angesetzt worden ist (§ 6 Z 2 lit. a EStG 1988). Das KStG 1966 hatte hingegen als „internationales Schachtelprivileg" lediglich eine Beteiligungsertragsbefreiung enthalten, die die Gewinne aus der Veräußerung internationaler Schachtelbeteiligungen nicht mit einschloß (vgl. § 10 Abs. 2 leg. cit.). Eben im Hinblick auf die Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne, also wegen der steuerlichen Erfassung der Substanzwertvermehrung der Schachtelbeteiligung, wurde argumentiert, sei auch die Substanzwertverminderung steuerlich zu berücksichtigen und daher eine steuerlich wirksame Abschreibung der Schachtelbeteiligung auf den niedrigeren Teilwert zulässig (Putschögl/Bauer/Mayr, KStG 1966, § 10 Tz. 18 und 21).

Das KStG1988 ließ die Steuerwirksamkeit von Teilwertabschreibungen, wie auch jene von Veräußerungsverlusten, unberührt. Die Gewinne aus der Veräußer...

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