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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
•Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Die Umwandlung offener Rücklagen sowie eines Gewinnvortrages erfüllt den Tatbestand einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln i. S. d. § 3 Z 29 EStG, wenn die Kapitalerhöhung nach dem Kapitalberichtigungsgesetz, BGBl. 171/1967, erfolgt. (