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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite K 2

Einkommensteuer - Keine Enteignung nur bei behördlicher Anordnung

Keine Enteignung nur bei behördlicher Anordnung (§ 37 Abs. 3 EStG)

Wird ein Waldbesitzer zur Beseitigung des durch Windbruches entstandenen Schadholzes zwecks Schädlingsbekämpfung bescheidmäßig aufgefordert, dann kommt dies keiner Enteignung gleich ().

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