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Einkommensteuer - Teilwertabschreibung von Beteiligungen
Teilwertabschreibung von Beteiligungen (§ 6 EStG)
Ein Leasingunternehmen übernahm den Verlust von 18 Mio. S bei einer Tochtergesellschaft durch eine Einlage, die sofort abgeschrieben wurde. Der VwGH betont, daß der Teilwert dann nicht den Anschaffungskosten entspricht und damit nicht als „nachträgliche Anschaffungskosten" anzusehen ist, wenn nach der Anschaffung der Beteiligung Verluste eintreten. Im fortgesetzten Verfahren ist zu entscheiden, ob die bereits erworbene Beteiligung durch den später eingetretenen Verlust und dessen Übernahme durch die Muttergesellschaft eine Werterhöhung erfahren hat, sodaß die Aktivierung der Verlustübernahme zu keinem überhöhten Wertansatz der Beteiligung führen würde ().