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Einkommensteuer - Kabarettist -Aufwendungen als Betriebsausgaben
Kabarettist (§ 4 Abs. 4 EStG)
Aufwendungen für Bekleidung, Friseur, Kassetten, Tageszeitungen (VwGH betont, daß gerade der Bezug mehrerer Tageszeitungen für einen Kabarettisten notwendig sein wird) etc. können Betriebsausgaben darstellen ()