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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite T 3

AbgÄG: Änderungen im Finanzausschuß

Kurzinformation zu den Änderungen

(G. K.) - Das Abgabenänderungsgesetz 1998 wurde in der Fassung der Regierungsvorlage (siehe SWK-Heft 33/1998, Seite T 165 ff. am 18. 11. im Finanzausschuß und am im Plenum des Nationalrats behandelt. Dabei sind kleine Änderungen erfolgt, die im folgenden dargestellt werden.

1. Einkommensteuer

Ab 1999 ist die Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen gesetzlich geregelt. Es wird klargestellt, daß Jubiläumsgeldrückstellungen auf Grund von kollektivvertraglichen Vereinbarungen sowie von Betriebsvereinbarungen gebildet werden können. Eine Wertpapierdeckung ist dafür nicht mehr vorgesehen.

Der Lehrlingsfreibetrag von 20.000 S kann auch für Lehrlinge nach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz in Anspruch genommen werden.

2. Gebührengesetz

Die Gebührenbefreiung für Eingaben in Bewirtschaftungsangelegenheiten (§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 5 GebG) bleibt aufrecht, die Befreiung für Eingaben auf Bekanntgabe von Umweltdaten kommt in die Z 23.

3. Feststellungen des Finanzausschusses

Der Ausschuß stellt fest, daß die gemäß § 33 TP 5 Abs. 5 Z 2 zu erlassende Verordnung auch die im Zusammenhang mit der Miete von Geschäftsräumlichkeiten anfallenden Nebenleistungen einbeziehen soll. Weiters stellt der Ausschuß fest, daß ...

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