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Parkometerabgaben Wien
•Wenn § 1 Abs. 3 zweiter Satz ParkometerG bestimmt, daß die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges zu entrichten ist, so stellt dies eine allgemeine Regel dar, die durch die Ermächtigung des § 2 Abs. 2 ParkometerG zum Abschluß von Pauschalierungsvereinbarungen und Vereinbarungen über die Fälligkeit durchbrochen wird. - (§ 1 Abs. 3 Parkometergesetz, LGBl. für Wien Nr. 47/1974), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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