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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 088

Eigenverbrauch im UStG 1972

Eigenverbrauch lag im Geltungsbereich des UStG 1972 nur dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter entnommen wurden, worunter eine Sachgesamtheit „Betrieb" nicht verstanden werden konnte. - (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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