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Abgabentatbestände des Jahres 1994
•Für die im Jahr 1994 verwirklichten Abgabentatbestände hat das UStG 1994 einschließlich seiner durch die Rechtsprechung des EuGH geprägten und durch den Beitritt Österreichs zur EU am zu berücksichtigenden Auslegungen noch nicht gegolten. - (§ 28 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
(, 0096, 0097)