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SWK 28, 1. Oktober 1999, Seite R 86

Gerichtsgebühren: Vergleich

Ein Vergleich, der rund 9 Monate nach der bereits erfolgten einvernehmlichen Scheidung zustande kommt, kann nicht als solcher gemäß § 55 a Abs. 2 EheG bezogen auf die einvernehmliche Scheidung angesehen werden und ist als prätorischer Vergleich gemäß § 433 Abs. 1 ZPO zu qualifizieren. - (TP 1 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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