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Steuerfreie Auszahlung von Platzdiäten
Änderung des Kollektivvertrages für Handelsangestellte
Auf Grund einer Änderung des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs können seit steuerfreie Platzdiäten ausbezahlt werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist der Abschluß einer Betriebsvereinbarung.
1. Grundsätzliches
Nach der Legaldefinition der Dienstreise in § 26 Z 4 EStG 1988 können für Reisen am Dienstort keine steuerfreien Diäten ausbezahlt werden. Derartige Platzdiäten können nur dann steuerfrei belassen werden, wenn auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 ein Anspruch hierauf besteht.
Nach § 68 Abs. 5 Z 5 EStG 1988 ist eine lohngestaltende Vorschrift auch eine Betriebsvereinbarung, die auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossen wurde. Zur bislang umstrittenen Frage, wann eine derartige Ermächtigung vorliegt, hat das BMF im Zuge der Lohnsteuerbesprechungen 1999 Stellung genommen. Danach liegt eine besondere Ermächtigung im Kollektivvertrag zum Abschluß einer Betriebsvereinbarung nur dann vor, wenn entweder die Regelung des Begriffes der Dienstreise oder die Festlegung der Höhe der Tagesgelder ausdrücklich einer Betriebsvereinbarung überlassen wird. Der Kollektivvertrag darf diesbezüglich keine subsidiären Regelungen enthalten, die im Fa...