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bau aktuell 5, September 2016, Seite 161

Zu den Auswirkungen der Insolvenz eines ARGE-Gesellschafters auf nicht vollendete Bauvorhaben

Nikolaus Weselik

Im ersten Halbjahr 2016 ist die Zahl der Firmenpleiten im Vergleich zur Vorjahresperiode um fast 8 % gestiegen. Am stärksten betroffen ist nach wie vor der Bausektor mit einem Zuwachs von 19 %. Allein hier schlittern zurzeit durchschnittlich 23 von 1.000 Branchenunternehmen in die Insolvenz. Die Baubranche ist nicht nur besonders insolvenzanfällig, die Insolvenzeröffnung über einen Beteiligten führt auch zu erheblichen Schwierigkeiten bei der weiteren Abwicklung von Bauvorhaben. Häufig stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, welche Auswirkungen die Insolvenz eines ARGE-Gesellschafters auf noch nicht vollständig erfüllte Bauverträge hat. Dabei zeigt sich in der Praxis, dass gerade in diesen Fällen entsprechende vertragliche Regelungen von besonderer Bedeutung sind. Der vorliegende Beitrag behandelt einerseits die rechtlichen Folgen der Insolvenzeröffnung über einen ARGE-Gesellschafter, zeigt aber andererseits auch Möglichkeiten der Vertragsparteien auf, sich vor den Nachteilen der Insolvenz des Vertragspartners so gut als möglich abzusichern.

1. Die insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen

Beim zwischen ARGE und Auftraggeber geschlossenen Bauvertrag handelt es sich typischerw...

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