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Getränkesteuer: Ermittlung
•Das Ziel der vereinfachten Ermittlungsart, nämlich der Einkaufsbesteuerung hinsichtlich Getränkesteuer, ist es nicht, daß die Verkaufserlöse lückenlos erfaßt werden müssen. - (§ 12 der Getränkesteuer-VO der Marktgemeinde Neukirchen a. G.), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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