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Vereinspräsident: Haftung
•Stehen dem Präsidenten eines Vereines infolge eines finanzbehördlichen Sicherstellungsauftrages und Pfändung der Geldforderungen keine liquiden Mittel zur Verfügung und legt er diesen Umstand schlüssig dar, kann er nicht zur Haftung für Lohnsummensteuerrückstände herangezogen werden. - (§ 7 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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