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SWK 21, 15. Juli 1999, Seite R 62
Kanalanschlußgebühr Bgld.
•Auch für Bauten, an denen nur Niederschlagswässer anfallen, sind Kanalanschlußgebühren vorzuschreiben. - (§ 6 Kanalabgabegesetz, LGBl. für das Burgenland Nr. 41/1984), (Abweisung)
(2 Erk., , 0455)