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Kanalbenützungsgebühr Salzburg
•Gegen die Regelung der Bemessung der laufenden Kanalbenützungsgebühr nach den Kubikmetern des tatsächlichen Wasserverbrauchs bestehen keine Bedenken. - (§ 9 Benützungsgebührengesetz, LGBl. für Salzburg Nr. 31/1963), (Abweisung)
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