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SWK 21, 15. Juli 1999, Seite R 62
Bescheid: Begründung
•Bei einem unbegründeten Bescheid darf die Nachholung der Begründung verlangt werden. - (§ 191 Abs. 2 Stmk. LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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