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Verein: freiberufliche Tätigkeit?
•Die u. a. beratende Tätigkeit eines Vereines, zu dem sich Genossenschaften zusammengeschlossen haben, kann schon deshalb keine freiberufliche Tätigkeit sein, da diese nicht von Vereinsmitgliedern, sondern von Dienstnehmern des Vereines ausgeübt wird. - (§ 22 Abs. 1 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)
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