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SWK 21, 15. Juli 1999, Seite R 061

Verfahren: Wiedereinsetzung

Ein Wiedereinsetzungsantrag hat Angaben darüber zu enthalten, wann das Hindernis für die Einhaltung der Frist aufgehört hat und damit die Überprüfung der Rechtswidrigkeit seiner Einbringung ermöglicht. -(§ 308 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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