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Fruchtgenußverhältnis: Beendigung
•In der Beendigung eines Fruchtgenußverhältnisses ist keine unentgeltliche Betriebsübertragung zu erblicken, die in § 11 Abs. 6 letzter Satz vorgesehenen Konsequenzen waren zu ziehen. - (§ 11 Abs. 6 EStG 1972), (Abweisung)
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