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SWK 21, 15. Juli 1999, Seite R 61

Fruchtgenußverhältnis: Beendigung

In der Beendigung eines Fruchtgenußverhältnisses ist keine unentgeltliche Betriebsübertragung zu erblicken, die in § 11 Abs. 6 letzter Satz vorgesehenen Konsequenzen waren zu ziehen. - (§ 11 Abs. 6 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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