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SWK 21, 15. Juli 1999, Seite S 458

Rentenlegate - nunmehr steuerfrei

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

VON UNIV.-PROF. DR. WERNER DORALT, UNIVERSITÄT WIEN

Rentenlegate aus Anlaß von Unternehmensübertragungen sollten nach der vom BMF eingeschlagenen Linie wie Versorgungsrenten auch in Zukunft beim Empfänger steuerpflichtig und beim Erben abzugsfähig sein (Doralt, SWK-Heft 18/1999, Seite S 737), doch hat das BMF das nicht ins Gesetz geschrieben. Entgegen der vom BMF eingeschlagenen Linie sind Rentenlegate nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes in Zukunft steuerfrei und beim Erben auch nicht mehr abzugsfähig. Die Wiedereinführung der Versorgungsrente bei Betriebsübertragungen wirkt sich auf Rentenlegate nicht aus. Denn die Neuregelung erfaßt nur „vereinbarte", also nur unter Lebenden abgeschlossene Rentenverträge.

Bisherige Rechtslage

Rentenlegate wurden nach der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis als Versorgungsrenten behandelt. Danach waren Rentenlegate regelmäßig beim Empfänger als wiederkehrende Bezüge steuerpflichtig und beim Erben (Rentenzahler) als Sonderausgaben abzugsfähig. Nur ausnahmsweise wurde das Rentenlegat als Gegenleistungsrente behandelt, wenn der Wert der Rente im wesentlichen gleich viel wert war wie der Wert des Vermögens, das dem Erben zukam (siehe Doralt, RdW 1999, 369).

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